1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen CUBE – das Würfelprinzip® UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „CUBE“) und ihren Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt entweder durch Annahme eines Angebots nach einem Erstgespräch oder durch direkte Buchung von Leistungen über das Buchungssystem zustande. Bei Terminbuchungen kommt der Vertrag unmittelbar mit der Buchung zustande.
3. Leistungsarten
CUBE bietet folgende Leistungen an:
- Einzeltermine (kostenfrei oder kostenpflichtig)
- Mitgliedschaften (laufende Leistungen)
- Beratungs-, Schulungs- und Vermittlungsleistungen
4. Einzeltermine
Gebuchte Termine sind verbindlich. Kostenfreie Termine werden ausschließlich für Neukunden angeboten. Bucht ein Bestandskunde einen als kostenfrei ausgewiesenen Termin, behält sich CUBE vor, diesen nachträglich zu berechnen.
Kostenpflichtige Termine werden mit Buchung verbindlich und sind sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird automatisiert erstellt.
Ein Nichterscheinen oder eine nicht rechtzeitige Absage führt dazu, dass der Termin als durchgeführt gilt und berechnet wird. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen.
5. Mitgliedschaften
Mitgliedschaften sind laufende Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus jeweils zum Monatsanfang. Bei untermonatigem Start erfolgt eine anteilige Berechnung.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
Die Leistungserbringung beginnt erst nach Zahlungseingang. Nicht genutzte Leistungen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Eine Übertragung oder Erstattung ist ausgeschlossen.
6. Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt flexibel und ist nicht an feste Zeiten gebunden. CUBE behält sich vor, interne Zeitfenster zur Bearbeitung einzuplanen. Die erbrachten Leistungen werden dokumentiert.
Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von CUBE.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug ist CUBE berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich auszusetzen oder einzustellen.
9. Zahlungsverzug und Mahnwesen
Der Kunde gerät spätestens mit Ablauf des Fälligkeitstages automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
CUBE führt ein automatisiertes Mahnverfahren durch:
- 1. Zahlungserinnerung: 3 Tage nach Fälligkeit
- 2. Zahlungserinnerung: 6 Tage nach Fälligkeit
- Mahnung: 9 Tage nach Fälligkeit
CUBE ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben. Während des Verzugs besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung oder Nachholung.
10. Einsatz von Mitarbeitern und Dritten
CUBE ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter sowie beauftragte Dritte einzusetzen. Diese handeln im Namen und Auftrag von CUBE. Etwaige Vollmachten gelten auch gegenüber diesen Personen.
11. Haftung
CUBE haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung ist auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ist ausgeschlossen.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von CUBE, sofern der Kunde Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
14. BAFA-Förderberatung
Sofern Leistungen im Rahmen einer BAFA-Förderung erbracht werden, gilt Folgendes:
Die Beratung darf erst beginnen, nachdem der Förderantrag durch den Kunden gestellt und von der BAFA formal bestätigt wurde. Diese Bestätigung stellt keine Zusage über die tatsächliche Bewilligung oder Auszahlung der Förderung dar.
CUBE unterstützt den Kunden im Rahmen einer gesondert vergüteten Dienstleistung bei der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen. Diese Leistung wird unabhängig von einer späteren Bewilligung erbracht und gesondert berechnet.
Die Vergütung der Beratungsleistung ist vom Kunden unabhängig von einer Förderung vollständig zu tragen und im Voraus fällig. Eine Nichtbewilligung oder teilweise Ablehnung der Förderung hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden.
CUBE übernimmt keine Garantie für die Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln und haftet nicht für Entscheidungen der BAFA oder anderer Förderstellen.
Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Angaben und Unterlagen liegt beim Kunden.
BAFA-Beratungen erfolgen in einem festgelegten Zeitraum von in der Regel einem Monat und umfassen mehrere Beratungseinheiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - bis 29.03.2026
Stand: 13. April 2025
Weitere Informationen zur Zusammenarbeit findest du in unserer Vertraulichkeitserklärung.